top of page

AGB

Sondierungen erfolgen auf Blindgänger 30 lbs und größer (Geomagnetik) bzw. 100 lbs und größer (Georadar/Bohrlochsondierung). Kampfmittel aller Art umfassen auch Kleinmunition und sind nur mit speziellen sehr aufwändigen Methoden zu erfassen und werden auf Anfrage speziell betrachtet. Angebot ist ohne Ortstermin und ohne verbindliche Beachtung der bauseitigen Vorbemerkungen und Beschreibungen erstellt, es sei denn, dies wird ausdrücklich bestätigt!

  1. Angebotspreis ist 3 Monate gültig. Nach späterer Beauftragung erlauben wir uns einen Aufschlag von 5 %.

  2. Es werden Zulagen für Nachtschichten oder Sonn- und Feiertagsarbeiten gesondert in Rechnung gestellt. Zulagen müssen laut Gesetz an Mitarbeiter ausgezahlt werden und sind somit zu berechnen.

    • Nachtschichtzuschlag + 50 %

    • Sonn-/Feiertagszuschlag + 100 %

  3. Laut Arbeitszeitgesetz müssen Freizeitausgleiche und maximale Arbeitszeiten beachtet werden. Arbeiten an Wochenenden erfordern zusätzliche Organisation, daher werden Arbeiten an Samstagen Zuschläge von 35% erhoben.

  4. Zahlungsziel 14 Tage - netto ohne Abzug.

  5. Bauwesenversicherung und allg. Baustellenkosten, welche ggfs. seitens AG erhoben werden, sind nicht eingerechnet!

  6. Beauftragung bedarf der schriftlichen Form. Auftragsannahme je nach Ausführungszeitpunkt vorbehalten. Ausweise/ Sonderausweise zur Betretung Räumstellen/Baustellen: Beschaffungszeit einkalkulieren und Kosten bauseits.

  7. Im Auftragsfalle und bei Leistungsabruf sind Fristen von 2 Wochen zur Anmeldung der Arbeiten einzuhalten. Bei Verstoß drohen Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

  8. Bestellte Einsätze werden komplett in Rechnung gestellt, auch bei kurzfristiger Absage.

  9. Kurzfristige Einsatzbestellung mit mind. 24 h Vorlauf bei laufenden Baustellen möglich.

  10. Bei der Stornierung eines bereits erteilten Auftrags werden bereits erbrachte Leistungen und 100,00 € Aufwendungspauschale berechnet.

  11. Vertragsgrundlage ist die VOB, Teil B.

  12. Bohrlochsondierungen / Baggerarbeiten

  • Fremdanlagen sind verbindlich anzuzeigen und vom AG frei zu legen.

  • Lagepläne sind durch AG auszuhändigen. Sollten keine Lagepläne übergeben werden, werden diese im Stundensatz örtlich ermittelt. Ggf. je nach Versorger geforderte Einweisungstermine vor Ort sind bauseits zu organisieren und sollen ideal am ersten Tag der Bohrlochsondierung erfolgen, ausreichende Vorlaufzeiten sind zu planen!

  • Für entstandene Schäden an nicht geklärten Leitungsverläufen etc. wird keine Haftung übernommen.

  • Bei bauseits erstellten Baugruben sind DIN 4124 und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten!

  • Markierung der Bohrpunkte und Verbauachsen bauseits.

  • Versiegelte Flächen (Asphalt, Beton, etc.) bitte bauseits, vor Beginn der Bohrarbeiten mit deinem Durchmesser von mind. 150 mm öffnen.

  • Wasserrechtliche Anordnungen bei Eingriffen in den Untergrund bauseits.

  • Bei Tiefensondierungen ist bauseits für Absperrung des Geländes zu sorgen.

  • Wenn Bohrlöcher offen bleiben, muss bauseits der Arbeitsbereich z.B. mit einem Bauzaun abgesichert werden.

  • Bei Bohrlochsondierungen wird der entsprechende Bagger/Bohrgerät mit einem Lkw/Tieflader gebracht. Dafür ist entsprechend Platz einzuplanen/vorzuhalten.

  • Bohrungen unter Leitungen oder Fahrleitungen sowie unter Brücken o.ä. sind mit unserer Technik nur begrenzt möglich. Die Zufahrt zu den einzelnen Bohrpunkten muss für unseren Bagger/Bohrgerät uneingeschränkt möglich sein. Bohrungen an Böschungen sind nur im Bereich des Möglichen machbar.

  • Für unvermeidbare Flurschäden durch unsere eingesetzten Geräte (Bagger, LKW, Quad, etc.) wird keine Haftung übernommen.

  • Stillstandzeiten die nicht von uns zu vertreten sind, werden zum Nachweis abgerechnet.

13. Oberflächen-Sondierungen

  • Voraussetzung zur sinnvollen Sondierung ist die uneingeschränkte Begeh-, bzw. Befahrbarkeit und Zugänglichkeit der zu sondierenden Fläche.

  • Max. Bewuchshöhe 10 cm. Bei höherem Bewuchs bitte die Fläche mähen oder Roden lassen.

  • Sondierhindernisse und oberflächliche, metallische Objekte entfernen.

  • Bei einer Flächensondierung mittels Georadar wird Bodenkontakt benötigt. Fläche bauseits abwalzen.

  • Bei zu nasser Witterung ist eine Sondierung unter Umständen nicht möglich.

  • Bei elektronisch gestützten Verfahren kann ein Einsatz bei Temperaturen unter – 8°C auf dem Baufeld nicht garantiert werden.

  • Zu sondierende Flächen bitte als pdf-Plan und als .shp/.dxf-Datei zukommen lassen.

    • Bei Sondierungen von Oberflächen an stark befahrenen Straßen/Autobahnen muss der AG für die verkehrsrechtliche Absicherung unserer Mitarbeiter sorgen!

  • Wiederherstellung Baufeld und Beseitigung Schäden durch Sondierbetrieb bauseits.

14. baubegleitende Kampfmittelräumung

  • Es besteht die grundsätzliche Gefahr bei baubegleitender Kampfmittelsondierung (Aushubkontrolle) Begleitung, besonders bei den heutigen Leistungen der Bagger und heutigen Baggerschaufelgrößen, dass ein Bombenblindgänger oder ein anderes Objekt, insbesondere jedoch Bombenblindgänger, zunächst unerkannt in die Baggerschaufel hineingerät oder bewegt wird. Das ist unbedingt zu vermeiden.

  • Baggerlöffel nur mit Schneide verwenden.

  • Anzustreben ist ein Verfahren, indem – sofern möglich – direkt vor der Bagger Schaufel in Lagen vorauseilend sondiert wird oder, soweit dies nicht möglich ist, (ggfs. unter Einsatz von entsprechenden Geräten, Metallsuchgeräten) in dünnen Lagen Abziehen der Flächen in Etappen bis maximal 10 cm. Alles andere birgt die Gefahr des ungewollten Bewegens von bezünderten Bomben, speziell mit Langzeitzünder, mit der Gefahr der unbeabsichtigten und unkontrollierten Detonation und führt die Kampfmittelsondierung und den Gedanken der sachgerechten Kampfmittel suche ad absurdum. Wir bitten Sie, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen und entsprechende Zeit Ansätze zu rechnen.

15. Erklärung der Zutrittsberechtigung durch AG. Zufahrten, Standflächen, Beleuchtung und Absperrungen für den Sondiertrupp sind durch den Auftraggeber herzustellen. Verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung bauseits!

16. SiPo, BETRA, Sicherungsplan, Freischaltung Fahrdraht bauseits.

17. Sanitäre Anlagen bauseits.

18. Eine Vervielfältigung, auch nur auszugsweise unseres Leistungsverzeichnis ist grundsätzlich ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

19.Bei Vertragswerken gilt die salvatorische Klausel.

©2024 Süddeutsche Kampfmittelräumung

bottom of page